Markenrecht

Marken und geschäftliche Kennzeichen sind für die Wahrnehmung eines Unternehmens und seiner Produkte von zentraler Bedeutung und häufig die wertvollsten Vermögenswerte. Im Markenrecht übernehmen PFEIFFER Rechtsanwälte die Anmeldung und Verwaltung Ihrer nationalen, europäischen und internationalen Marken. Wir beraten Sie im Vorfeld einer Anmeldung zu Fragen der Schutzfähigkeit, ebenso bei der Markenstrategie. Bei Bedarf führen wir unter Einschaltung hierauf spezialisierter Dienstleister Recherchen durch, um schon vor der Markenanmeldung mögliche Kollisionen mit Rechten Dritter zu vermeiden. Über ein Netzwerk von Kontakten zu spezialisierten Patent- und Rechtsanwälten in allen relevanten Ländern der Welt koordinieren wir die Anmel-dung, den Schutz und die Verteidigung Ihrer Marken im Ausland.

In Widerspruchs-, Nichtigkeits- und Löschungsverfahren vertreten wir Ihre Interessen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und vor dem Bundespatentgericht. Sind wir für Sie im Hinblick auf eine Internationale Marke (IR) oder eine Europäische Marke (EUTM) tätig, nehmen wir Ihre Interessen auch vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf sowie vor der EUIPO in Alicante selbst wahr.

Im Fall einer Markenverletzung setzen wir Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich schnell und effizient durch. Die Handlungsmöglichkeiten reichen von der Abmahnung und der einstweiligen Verfügung bis hin zu strafrechtlichen Maßnahmen im Fall der Markenpiraterie. Werden Sie wegen vermeintlicher Markenverletzung in Anspruch genommen, verteidigen wir Ihre Interessen gerichtlich oder erreichen in außergerichtlichen Verhandlungen eine wirtschaftlich vernünftige Lösung, häufig in Form einer Vorrechts- oder Abgrenzungsvereinbarung .

Welche Bedeutung das Markenrecht für die Tätigkeit unserer Kanzlei hat, zeigen beispielhaft einige bekannte Marken, die PFEIFFER Rechtsanwälte national und international betreut und verwaltet.

 

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