Stiftungsrecht

Die Errichtung einer Stiftung kann aus ganz unterschied-
lichen Gründen eine geeignete Gestaltung im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge, im Bereich der Nachlass-
planung und Testamentsgestaltung oder aber auch im Bereich der Unternehmensnachfolge sein – dann mit der Stiftung als Unternehmensträger. Im Stiftungsrecht –
auch bei Stiftungen zur Förderung gemeinnütziger, ins-
besondere auch ideeller Zwecke in Kultur, Wissenschaft
und Sozialem – verfügen wir über langjährige Erfahrung. Die Errichtung einer Stiftung, sei es als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, sei es als unselbstän-
dige Stiftung in privatrechtlicher Trägerschaft (die auch für kleinere Stiftungen geeignet ist), ermöglicht dem Stifter die langfristige Förderung und Realisierung ihm
am Herzen liegender Ziele.


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