Stiftungsrecht
Die Errichtung einer Stiftung kann aus ganz unterschied- lichen Gründen eine geeignete Gestaltung im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge, im Bereich der Nachlass- planung und Testamentsgestaltung oder aber auch im Bereich der Unternehmensnachfolge sein – dann mit der Stiftung als Unternehmensträger. Im Stiftungsrecht – auch bei Stiftungen zur Förderung gemeinnütziger, ins- besondere auch ideeller Zwecke in Kultur, Wissenschaft und Sozialem – verfügen wir über langjährige Erfahrung. Die Errichtung einer Stiftung, sei es als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, sei es als unselbstän- dige Stiftung in privatrechtlicher Trägerschaft (die auch für kleinere Stiftungen geeignet ist), ermöglicht dem Stifter die langfristige Förderung und Realisierung ihm am Herzen liegender Ziele.
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