Steuerrecht

Steuerrecht und die von ständigen Änderungen geprägte Steuergesetzgebung ist für Unternehmen, Kaufleute, Freiberufler, Dienstleister, aber auch für die privaten Mandanten von PFEIFFER Rechtsanwälte immer wieder eine besondere Herausforderung – und für uns ein bevorzugtes Beratungsfeld.

Sowohl im gestaltenden Bereich wie auch in der Auseinandersetzung mit den Finanz- und Steuerbehörden ist kompetente Beratung und Betreuung der Mandanten zur optimalen Durchsetzung ihrer Interessen – auch vor Finanzgerichten – besonders bedeutsam. Hierfür stehen PFEIFFER Rechtsanwälte mit ihrer jahrelangen Erfahrung zur Verfügung – auch grenzüberschreitend in Fragen des internationalen Steuerrechts. Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten zählt dabei auch die Klärung steuerlicher Folgen im Vorfeld geplanter Gestaltungen, sei es im unternehmerischen Bereich oder sei es bei der Nachfolge- und Erbfallplanung im privaten Bereich. Gleiches gilt für Holdingstrukturen, Verrechnungspreis-Konzepte, internationale Personalentsendung und DBA-Fragestellungen. Auch bei steuerstrafrechtlichen Problemstellungen können wir Hilfe leisten.

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