Vertriebsrecht

Die rechtliche Gestaltung des Vertriebs der Produkte und Erzeugnisse von Unternehmen ist für den wirtschaftlichen Erfolg besonders wichtig. Wir beraten und betreuen deshalb im Vertriebsrecht bei allen rechtlichen Fragestellungen – auch bei neuen Vertriebsformen.

Der Einsatz von Handelsvertretern bedarf eines durchdachten Vertragssystems zum Ausgleich der beiderseitigen Interessen. Insbesondere Regelungen zu Exklusivität, Gebietsschutz, Provisionen, Ausgleichsansprüchen und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot prüfen wir auf ihre Wirksamkeit und Effektivität. Ähnliche Fragen stellen sich häufig auch bei Verträgen mit Vertragshändlern, Eigenhändlern, Handelsmaklern und Kommissionären – oder auch bei Franchiseverträgen. Auch dann stehen PFEIFFER Rechtsanwälte mit ihrer langjährigen praktischen Erfahrung zur Verfügung.

Weiter befassen wir uns auch mit allen neuen Formen des Vertriebsrechts – auch mit Blick auf internationale Märkte. Hierfür arbeiten wir auch mit ausgewählten Kanzleien in den jeweiligen betroffenen Märkten zusammen.

vertriebsrecht
 

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